Leitfaden zu Förderungen und Beihilfen
Detaillierte Informationen über Förderungen von Land Oberösterreich bzw. Niederösterreich finden Sie unter den folgenden Webadressen:
» Förderungen für Bauen und Wohnen in Oberösterreich
» Förderungen für Bauen und Wohnen in Niederösterreich
Nachstehend finden Sie Auszüge aus den Informationen über Förderungen:
Beihilfen
- Wohnbeihilfe : Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse jeweils auf Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minderung des Wohnungsaufwandes dient.
Förderungen im Bereich Neubau von Eigenheimen
- Eigenheim bzw. Errichtung einer zweiten Wohnung . Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zinsenzuschusses.
- Reihenhäuser Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft können diese Förderung für die Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern beantragen, sofern die Anlage aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern besteht.
- Reihenhäuser, Doppelhäuser in Mietkauf. Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
Förderungen im Bereich Neubau von mehrgeschoßigen Wohnungsbau
- Miet(kauf)wohnungen, Eigentumswohnungen, Altersgerechte Wohnungen, Wohnheime. Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und Eigentumswohnungen, altersgerechte Wohnungen bzw. Wohnheime durch Förderungsdarlehen oder Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
- Eigentumswohnungen (Variante Zinsenzuschuss) Gefördert wird der Neubau von Eigentumswohnungen durch Zinsenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
Generelle Förderungen im Bereich Neubau
- Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Krabbelstuben, Kindergärten und Horten. Gefördert werden Gemeinden als Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter und private Kindergarten- bzw. Schülerhorterhalter für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
- Radonförderung – Vorsorge und Sanierung. Gefördert werden bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen und Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet Oberösterreichs.
Förderungen im Bereich Sanierung und Renovierung
- Oö. Katastrophenhilfsverordnung – Wohnbau 2013 – Häuser bis zu 3 Wohnungen. Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug einer Hilfe aus dem Katastrophenfonds und dass der vom Hochwasser verursachte Schaden am Wohngebäude mindestens 15.000 Euro beträgt.
- Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen . Sanierungsförderung für Häuser bis zu 3 Wohnungen. Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.
- Sanierung für Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen – gültig auch für Förderungen im Rahmen der Oö. Katastrophenhilfsverordnung-Wohnbau 2013 . Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, nachträgl. Lifteinbau, Anschluß an Fernwärme, behindertengerechte Maßnahmen, Schaffung v. Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude u. für Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden im Jahr 2013.
- Förderung für den Anschluss an Fernwärme. Die Höhe des Darlehens, bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt werden, beträgt für den Anschluss an Fernwärme bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen höchstens 2.000 Euro pro Wohnung.
- Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen Gefördert wird der Tausch von Fenstern und Wohnungseingangstüren in Miet- und Eigentumswohnungen.
- Nachträglicher Fernwärmeanschluss in Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohnungen . Gefördert wird der nachträgliche Fernwärmeanschluss von Miet- und Eigentumswohnungen in Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen.
- Nachträglicher Lifteinbau bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen oder Wohnheimen. Gefördert wird die nachträgliche Errichtung eines Liftes bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen.
- Sanierung von Wohnheimen Annuitätenzuschüsse werden für Darlehen im Ausmaß von höchstens 50 Prozent der förderbaren Sanierungskosten gewährt.
- Radonförderung – Vorsorge und Sanierung Gefördert werden bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitungen und Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten im Radonrisikogebiet Oberösterreichs.
Förderungen rund um’s Wohnen
- Einbau einer Alarmanlage : Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in einem Eigenheim, in einer Eigentums- oder Mietwohnung
- Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung : Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenster und -türen in Wohn- und Schlafräumen.
- Kauf von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen Gefördert wird der Ankauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes, wenn das Kaufobjekt ausschließlich vom Käufer mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.
- Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime Träger von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen beantragen.
- Studentenheime Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.
- Wohnumfeldförderung Gefördert wird u.a. die nachträgliche erstmalige Errichtung von Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Bewohner-Tiefgaragenplätzen.
Förderung für die Nutzung von erneuerbarer Energie
- Förderung von thermischen Solaranlagen und Wärmepumpen. Gefördert wird der Einbau einer Heizungswärmepumpe und Solaranlage.
- Förderung für den Anschluss an Fern- bzw. Nahwärme für Häuser bis zu 3 Wohnungen. Gefördert wird die Anschlussgebühr bei Anschluss an Nah- bzw. Fernwärme bei Häusern bis zu drei Wohnungen bzw. Reihenhäusern – Doppelhäusern in Eigentum oder Mietkauf.
- Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Wohnraumlüftung für Gebäude bis zu 3 Wohnungen . Gefördert wird eine nachträglich eingebaute kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude bis zu drei Wohnungen. Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist erst nach drei Jahren ab Bezug möglich.
Kontakt
REGO immo GmbH
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